Eine gebrauchte Uhr von Privat kaufen & Kaufvertrag

Eine gebrauchte Uhr kann man durchaus von einem privaten Anbieter kaufen. Warum auch nicht?

Der Vorteil liegt klar auf der Hand: man spart gegenüber einem Händler bares Geld.
Allerdings besteht im Gegensatz zu einem Händler ein gravierender Nachteil: es gibt keine Garantie.

Beim Kauf von Privatleuten sollte man sich nicht nur vom Preis und dem vermeintlichen Schnäppchen leiten lassen. Hören Sie auf Ihren Bauch.
Achten Sie auf die Art und Weise, wie jemand schreibt oder am Telefon spricht.
Für mich gehört der Kaufvertrag dazu – unten auf der Seite finden Sie auch ein Muster.

Merke: man kauft den Verkäufer mit.

Konkrete Vorschläge von mir:
Stöbern Sie in den einschlägigen Foren (watchlounge etc.). Die „Uhrenverrückten“ sind oft schon lange online aktiv und geben hin und wieder Teile Ihrer Sammlungen ab. Man gibt in den Foren auch gerne Tipps.
Kaufen Sie nicht unbedingt über Kleinanzeigen im Internet und überweisen Sie unsummen von Geld ins Nirvana – wenn Sie Geld loswerden wollen geht das auch anders 😉
Bestehen Sie auf eine persönliche Übergabe an einem öffentlichen, belebten Ort (zur eigenen Sicherheit). Eine Bank ist super. Oder die Lobby eines großen Hotels.
Ist die Entfernung nicht unbedingt in Schlagweite? Fahren Sie einfach hin. Das kann einem seine Traumuhr schonmal Wert sein, oder?
Bestehen Sie auf einen Kaufvertrag! Bietet das 100%igen Schutz? Nein. Aber es ist allemal besser als nichts…

Mich persönlich würde es skeptisch machen, wenn mir jemand eine Uhr zwischen Tür und Angel verkaufen wollte. Uhrenliebhaber sind ein eigenes Völkchen, die nach meiner Erfahrung gerne plaudern und sich Zeit nehmen.

Wird der Verkäufer bei den Punkten schon komisch oder zögerlich, lassen Sie die Finger davon.
Auch wenn es weh tut das jetzt zu lesen: Ihre Traumuhr ist Massenware. Ehrlich.

Als kleinen Service, möchte ich Ihnen einen Muster-Kaufvertrag für Uhren zum Download anbieten. Ich habe einmal ein Muster im Web gefunden (bei http://www.oysterinfo.de/), dass ich etwas nach eigenem Gusto verfeinert habe.

Er ist nicht von einem Juristen geprüft – die Verwendung erfolgt auf eigene Verantwortung!